Glasfaser-Flugzeug-Service
GmbH
Hansjörg Streifeneder
Hofener Weg 61
D-72582 Grabenstetten
FON +49 (0)7382 / 1032
FAX +49 (0)7382 / 1629Zulassung nach
EASA PART 21 DE.21G.0080
EASA PART 145 DE.CAO.0060 |
TM +
LTA
Hinweis für unsere Kunden:
Als Musterbetreuer der Glasflugel-Segelflugzeuge
veröffentlichen wir auf diesen Seiten die Technischen Mitteilungen und LTA´s.
Bis zum Ende des Jahres 2007 waren alle TM´s für unsere
Kunden kostenlos. Durch die zunehmende Bürokratie der EASA werden wir als
Musterbetreuer mit einer Unmenge an Kosten belastet, die wir alleine nicht mehr tragen
können und zum Teil leider an unsere Kunden weitergeben müssen.
- Wir zahlen für die Zulassung unseres Unternehmens als
Produktionsbetrieb, als Entwicklungsbetrieb und als Servicebetrieb dreimal Gebühren, die
sich regelmäßig wiederholen.
- Für jedes Glasflügel-Flugzeugmuster, das wir betreuen,
zahlen wir eine Jahresgebühr.
- Für jede Technische Mitteilung, die wir herausgeben, zahlen
wir der EASA eine weitere Gebühr.
- Der Aufwand zur Erstellung der Technischen Mitteilungen wird
zudem immer aufwändiger. Für die Erstellung der TM´s zum Transpondereinbau zum Beispiel
mussten umfangreiche Nachweise erbracht und Prüfflüge gemacht werden. Über 100 Stunden
Bürotätigkeit für das Verfassen der Texte sowie unzählige Telefonate mit der Behörde
sind dabei notwendig gewesen um den bürokratischen Anforderungen der EASA zu genügen.
Die EASA verlangt diesen erheblichen
Aufwand eben auch für Flugzeuge, die seit 1981 nicht mehr produziert
werden.
Wir fühlen uns aber der Marke "Glasflügel" verpflichtet und wollen diese
Betreuung nicht aufgeben, denn ohne Musterbetreuer würden diese Flugzeuge Ihre Zulassung
verlieren und nicht mehr weiter betrieben werden können.
Wir mussten uns daher zu folgender Vorgehensweise
durchringen und bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis:
Alle neu zu erstellenden TM's, die zu Verbesserungen führen oder spät erkannte Mängel
beseitigen helfen, werden in Zukunft leider nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt
werden können. Die TM´s werden nur mit einer Freigabebescheinigung gültig. Wenn Sie die
Freigabebescheinigung bei uns beantragen, müssen Sie den Flugzeugtyp, das Kennzeichen und
je nach TM noch weitere Daten angeben. Diese werden in die Freigabebescheinigung
eingetragen.
Hier finden Sie die
Technischen Mitteilungen und LTA´s für Ihr Glasflügel-Flugzeug
EASA-Geräte-Kennblatt A241 Glasflügel-Segelflugzeuge
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